Für LED-Lampen gibt es zum Jahreswechsel eine wichtige gesetzliche Neuregelung: Die Hersteller (d.h. ggf. auch Vertreiber und Importeure) müssen ab 1. Januar 2014 bei der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert sein und dort melden, wie viele Lampen sie in Verkehr gebracht haben. Betroffen sind auch LED-Lampen mit fest verbundener Leuchte. „Betroffene Hersteller sollten sich möglichst schnell bei der stiftung ear anmelden, denn die Bearbeitung einer Registrierung dauert rund acht Wochen“, sagt Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft. Für die Registrierung müssen Unternehmen eine sogenannte insolvenzsichere Garantie nachweisen. Diese stellt der weee full-service der Bitkom Servicegesellschaft aus. Olsok: „Wer ab 2014 ohne gültige Registrierung LED-Lampen verkauft, kann gemäß Elektrogesetz abgemahnt werden“.
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