Insolvenzsichere Garantie nach ElektroG

Sie bringen elektronische Produkte als Hersteller, Vertreiber oder Importeur in Deutschland auf den Markt? 

Dann brauchen Sie eine insolvenzsichere Garantie. Wir helfen Ihnen!

Unverbindlich informieren

Rechtlicher Hintergrund: Das deutsche Elektrogesetz (ElektroG)

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz ist zum 13. August 2005 in Deutschland in Kraft getreten und wurde am 24. Oktober 2015 novelliert. Es setzt die europäische WEEE-Richtlinie 2002/19/EU (bzw. WEEE-Richtlinie 2012/96/EG) um und regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Ziel des ElektroG ist die Rücknahmequote von elektronischen Produkten zum Schutz der Umwelt zu erhöhen. Das Gesetz nimmt Hersteller, Vertreiber oder Importeur von Elektrogeräten in die Pflicht sich an den Entsorgungskosten zu beteiligen (Produktverantwortung bzw. Rücknahme- und Entsorgungsverantwortung). Für diesen Zweck wurde die stiftung ear vom Umweltbundesamt mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben beliehen. Vor Verkaufsbeginn sind Hersteller verpflichtet, sich dort zu registrieren. Dafür benötigen Sie eine insolvenzsichere Garantie. Die Garantie soll sicherstellen, dass auch nach einer Insolvenz eines Unternehmens die bereits verkauften Elektrogeräte umweltgerecht entsorgt werden können.

ElektroG / WEEE