Das European WEEE-Registers Network (EWRN) hat eine Übersicht mit den Ausnahmen der aktuellen WEEE-Richtlinie erstellt. Hier wird erläutert, wann bestimmte Elektro- und Elektronikgeräte nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Dies soll Herstellern, die in Bezug auf Ihre Registrierungspflicht unsicher sind, als Hilfestellung dienen. Zu jedem Fall gibt es erläuternde Unterlagen inklusive eines Entscheidungsbaums. Für die folgenden fünf Produktgruppen stehen die Dokumente zur Verfügung:
ortsfeste industrielle Großwerkzeuge
ortsfeste Großanlagen
Verkehrsmittel
bewegliche Maschinen
medizinische Geräte und
In-vitro-Diagnostika
Die Ausnahmen gelten EU-weit und stellen eine der wenigen Regelungen dar, die einheitlich in allen Ländern umgesetzt werden. Kommen Sie gern auf uns zu, wenn Sie Fragen zu Ihrer Registrierung in Deutschland und der EU haben! Oder besuchen Sie unsere kostenfreien Online-Seminare.
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