Zur Registrierungspflicht von Powerbanks haben wir in 2014 informiert. Dass diese als Elektrogerät dem ElektroG und nicht als Batterie bzw. Akkumulator dem Batteriegesetz (BattG) zuzuordnen sind, hat viele Hersteller überrascht. Ähnliche Fragen beschäftigen auch Hersteller von Pedelecs.
Die stiftung ear hat dieses Dokument erstellt, um die aktuelle Handhabung klarzustellen.
Gern stehen wir Ihnen bei Rückfragen zur Verfügung. Sollten Sie Unterstützung bei der Registrierung Ihrer Geräte nach dem ElektroG oder dem BattG benötigen, helfen wir Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns hierfür.
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter
* = Pflichtfeld
Mit unserem Newsletter versorgen wir Sie regelmäßig mit Hintergründen und Updates zu aktuellen Entwicklungen des Elektrogeräte-, Batterie- und Verpackungsgesetzes.