Basierend auf dem ersten Anhang der irischen WEEE-Verordnungen darf in Irland die so genannte "Visible Fee" (Kosten für Rücknahme und Recycling von Elektroaltgeräten, die offen auf Rechnungen ausgewiesen werden) für alle Produkte, die unter die WEEE-Kategorien 2-10 fallen, ab dem 13. Februar 2011 nicht mehr separat auf der Rechnung angezeigt werden.
Um zu verhindern, dass Hersteller und Händler ihre Abrechnungsverfahren mitten im Monat umstellen müssen, hat das „Committee of Management of WEEE Register Society Ltd“ (Ausschuss zur Verwaltung des Elektro-Altgeräte Register) entschieden, dass die "Visible Fee" in den oben genannten Kategorien ab dem 1. Februar nicht mehr gilt. Dies bedeutet, dass die "Visible Fee" von Herstellern oder Händlern in Irland ab dem 1. Februar nicht mehr auf der Rechnung separat aufgeführt werden darf.
Die monatliche Meldung der Verkaufsmengen der Hersteller und Händler an die sogenannte „WEEE Blackbox“ bleibt wie weiterhin bestehen.
Wie die französische WEEE-Richtlinie besagt, darf die Visible Fee in Frankreich nach dem 13. Februar 2011, bzw. nach dem 13. Februar 2013 für große Haushaltsgeräte, nicht mehr gesondert auf Rechnungen auftauchen.
Dennoch hat die nationale Registrierungsbehörde Adème nach Rücksprache mit dem französischen Umweltministerium bestätigt, dass Hersteller von Elektrogeräten auch nach Februar 2011 die Abgaben für die Rücknahme und das Recycling von Elektroschrott gesondert auf ihren Rechnungen ausweisen dürfen. Gemäß einer Information von dem WEEE Compliance Scheme Ecologic wird in Frankreich derzeit eine Verlängerung der Ausweisunsgpflicht der Visible Fee diskutiert, wobei das Resultat der Debatte noch unklar ist.
Auch in Belgien sind Hersteller von Elektrogeräten derzeit dazu verpflichtet, die Visible Fee separat in Rechnungen auszuweisen. Obwohl in der belgischen WEEE-Gesetzgebung festgelegt ist, dass die separate Aufführung der Recyclingabgaben nur bis zum 13. Februar 2011 erlaubt ist, werden die aktuell geltenden Regeln nach Aussage des WEEE Compliance Schemes Recupel zunächst beibehalten und die Überarbeitung der EU WEEE-Richtlinie wird abgewartet. Für Hersteller von Elektrogeräten in Belgien bedeutet dies, dass sie zunächst weiterhin die Abgabe für die Rücknahme und das Recycling von Elektroaltgeräten gesondert auf ihren Rechnungen ausweisen müssen. Auf Veröffentlichungen, wie bspw. Broschüren oder Preisschildern, ist die Erwähnung „Recupel included“ ausreichend.
Die spanische WEEE-Gesetzgebung besagt, dass in Spanien nur die Kosten für Rücknahme und Behandlung derjenigen Produkte gesondert auf Rechnungen ausgewiesen werden müssen, die vor dem 13. August 2005 (Datum, an dem das Dekret in Kraft getreten ist) auf den Markt gebracht wurden. Wie auch in anderen europäischen Ländern darf die Visible Fee gemäß der spanischen Gesetzgebung nach dem 13. Februar 2011 nicht mehr als separater Posten in Rechnungen aufgeführt werden (bzw. nach dem 13. Februar 2013 bei großen Haushaltsgeräten). Da dieser Wechsel bald ansteht, rät das WEEE Compliance Scheme ERP Spanien seinen Mitgliedern bereits jetzt dazu, ihr Rechnungsverfahren zu ändern. Um ganz sicher zu gehen, sollte die Visible Fee jedoch bis zum 13. Februar 2011 auf den Rechnungen erscheinen.