ElektroG / WEEE
Das ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) verpflichtet jeden Hersteller, jährlich eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung seiner Elektro- und Elektronikgeräte nachzuweisen, die nach dem 24. November 2005 in Verkehr gebracht werden.
Grundlage des ElektroG sind die EU-Richtlinien 2002/96/EG (WEEE) über Elektro- und Elektronik-Altgeräte sowie 2002/95/EG (RoHS) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, die am 13. Februar 2003 in Kraft getreten sind.
weiterführende Infos Elektronik-Altgeräte
Ziel des ElektroG ist es, die Verantwortung der Hersteller für ihre in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte auf den gesamten Produktlebenszyklus auszudehnen, indem die Rücknahme und die Entsorgung der Geräte nach bestimmten ökologischen Standards von den Herstellern selbst übernommen wird. Um das zu gewährleisten, müssen private Haushalte seit dem 24. März 2006 ihre nicht mehr benötigten Geräte einer getrennten Sammlung bei den Kommunen zuführen.
Um die Entsorgung deutschlandweit zu koordinieren, sind die Hersteller zur Gründung und Finanzierung einer "Gemeinsamen Stelle" verpflichtet. So wurde die privatwirtschaftlich organisierte stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) mit Bescheid 6. Juli 2005 durch das Bundesumweltamt mit den Aufgaben einer "Gemeinsamen Stelle" betraut und übt somit die von staatlicher Seite nötigen Funktionen zur Umsetzung des ElektroG aus. Dieses innovative Konzept hat die Elektro- und Elektronikindustrie von Anfang an aktiv mitgestaltet.
Prozesskreislauf

Seit dem 24. November 2005 besteht eine Registrierungspflicht bei der stiftung ear.
Ohne entsprechende Registrierung dürfen Hersteller seit diesem Stichtag somit nicht mehr am Markt teilnehmen.
Es wird zwischen Geräten unterschieden, die privat (B2C) oder ausschließlich kommerziell (B2B) genutzt werden. Für die Hersteller entstehen durch das Inverkehrbringen von privat genutzten Geräten folgende Pflichten:
- Seit dem 24. März 2006 Kennzeichnungspflicht für "neue Altgeräte" und Verpflichtung zur Rücknahme der Elektro- und Elektronikgeräte.
- Jährlicher Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung der Geräte.
Kommen Sie Ihren Pflichten aus dem ElektroG nach:
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