FAQs

ElektroG und stiftung ear

Was ist die Stiftung ear?

Die stiftung ear ist die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Sie ist für die Registrierung der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten verantwortlich und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter und die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Weitere Informationen finden sie hier oder unter www.stiftung-ear.de.

Welche Kennzeichnungspflichten habe ich?

Um die Registrierung bei der stiftung ear zu erhalten, sind die in Verkehr zu bringenden Geräte zwingend mit einer Marke zu kennzeichnen. Zudem ist die durchgestrichene Abfalltonne mit dem schwarzen Balken auf den Geräten anzubringen; in Ausnahmefällen ist dies aber auch beispielsweise auf der Verpackung möglich (§ 9 ElektroG). Nach Freigabe der Registrierung ist der Hersteller verpflichtet, beim Anbieten und auf Rechnungen seine Registrierungsnummer anzugeben (§ 6 Abs. 3 ElektroG).

Mustertext Informationspflichten

Müssen Garantieunterlagen an die Stiftung ear weitergeleitet werden?

Nein. Wir leiten die Garantieunterlagen für Sie an die stiftung ear weiter, damit diese mit Ihren Systemeingaben abgeglichen werden können. 

Registrierung und Meldung

Was ist eine B2B-Registrierung?

Eine B2B-Registrierung wird benötigt, wenn der Hersteller Geräte in Verkehr bringt, die ausschließlich in anderen als privaten Haushalten genutzt werden oder gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt werden. Der Vertriebsweg ist hierfür nicht entscheidend, sondern die Nutzung des Gerätes. Zum Beispiel Straßenbeleuchtung, Supermarktkassen oder Server. Für die Registrierung von B2B-Geräten muss keine insolvenzsichere Garantie nachgewiesen werden. Allerdings ist eine Glaubhaftmachung gegenüber der stiftung ear notwendig.  In der Begründung sollten Sie folgende Fragen beantworten:

  • Um welche Art von Geräten handelt es sich genau, die unter der betreffenden Marke, für die die Registrierung beantragt wird, in Verkehr gebracht werden sollen?
  • Wozu werden die Geräte genutzt?
  • Warum kommen Geräte dieser Art in der Regel in privaten Haushalten nicht vor?

Gern unterstützen wir Sie bei der B2B-Registrierung Ihrer Geräte.

Welche Meldepflichten gibt es?

Im Allgemeinen gilt: Es sind eine Vielzahl von Termine und Vorgaben zu beachten. Mit dem weee full-service haben wir die Möglichkeit Sie dabei umfassend zu beraten und Ihnen einen Großteil der Arbeit abzunehmen. Bevor Sie mit dem Inverkehrbringen Ihrer Geräte beginnen, sind die Stammregistrierung und bei weiteren Marken oder Gerätearten die Ergänzungsregistrierungen im ear-System vorzunehmen. 

Die stiftung ear gibt eine etwaige Prüfdauer von bis drei Monaten an. Erst mit der Freigabe, d.h. erst wenn die Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr.) vorliegt, ist der Vertrieb erlaubt. Man sollte daher die Anträge entsprechend frühzeitig einreichen. Die Garantien, die wir Ihnen zur Verfügung stellen, sind im Rahmen des Registrierungsprozesses im ear-System zu hinterlegen. Die Garantien lauten zu diesem Zeitpunkt auf die Mengen, die Sie in Verkehr zu bringen planen (Planmenge für Stammregistrierung).

Im Laufe des Jahres sind dann für jede Registrierung bis zum 15. jeden Monats die tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen des Vormonats zu melden (Monatsmeldung). Eine Nichtmeldung führt zu einem Bußgeld i.H.v. ca. 200 €. Bitte beachten Sie auch, dass die stiftung ear bei Unstimmigkeiten (z.B. im Zuge von Korrekturen) Nachweise verlangen, dass die Meldungen korrekt sind. Eine Falschmeldung kann dabei mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € geahndet werden. Die somit hinterlegte Tonnage ist maßgeblich für die Höhe der Entsorgungspflicht und den zu hinterlegenden Garantiebetrag. 

Nach Ablauf eines Jahres ergibt die Summe der zwölf Monatsmeldungen die tatsächlich in Verkehr gebrachte Menge. Sofern der Garantiebetrag auf Basis der Planmenge nicht überschritten wurde, ist eine Anpassung des Garantiebetrages freiwillig. Wird die Planmenge überschritten, muss der hinterlegte Garantiebetrag erhöht und der Datensatz im ear-System entsprechend angepasst werden. Bitte beachten Sie, dass die Änderung des Garantiebetrages im ear-System gebührenpflichtig ist. Gern beraten wir Sie zur Istmeldung!

Garantiebescheinigungen haben eine Laufzeit von einem Kalenderjahr und müssen mit Ablauf eines Jahres aktualisiert werden (Planmenge für Aktualisierung). Hierfür sollten Sie uns Ihre Planmengen für das Folgejahr jeweils bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres zukommen lassen. Selbstverständlich werden wir Sie rechtzeitig an diesen Termin erinnern. Sobald die neuen Garantiebescheinigungen erstellt worden sind, können diese im ear-System erfasst werden. Die Erfassung der Planmengen muss bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres erfolgen. Hinzu kommen zusätzliche Meldungen, wie Ist-Outputmeldungen zur Dokumentation von Entsorgungen und die Jahresmeldung.

Wer kann den Meldeservice nutzen? Wie kann ich teilnehmen?

Der Meldeservice steht allen Teilnehmern des Garantiesystems Altgeräte offen. Als Neukunde können Sie die Vertragsunterlagen einfach mit der Angebotsanfrage anfordern oder Sie rufen Sie uns an und wir leiten alles Weitere in die Wege!

Wie funktioniert der Meldeservice? Welche Vorteile bietet er und welche Kosten entstehen für mich?

Die Bitkom Servicegesellschaft wird als Hauptansprechpartner im ear-System hinterlegt. Somit können wir die notwendigen Registrierungen und Meldungen fristgerecht für Sie durchführen und sind für Sie der erste Ansprechpartner gegenüber der stiftung ear. Natürlich leiten wir wichtige Anfragen, Informationen und Erinnerungen rechtzeitig an Sie weiter.

Was ist bei einem Marktaustritt zu tun?

Ein Marktaustritt findet dann statt, wenn ein Unternehmen das Inverkehrbringen von registrierungspflichtigen Geräten einstellt, z.B. wegen dem Übergang des Be-/Vertriebs. Bitte informieren Sie sowohl das Team vom Garantiesystem Altgeräte als auch die stiftung ear. Gern unterstützen wir Sie auch bei komplizierteren Prozessen, wie Rechtsnachfolgen.

Was ist bei einer Umfirmierung zu tun?

Bitte informieren Sie sowohl das Team vom Garantiesystem Altgeräte als auch die stiftung ear. Mit der Bestätigung der stiftung ear, dass Ihre Registrierung unter der bestehenden Registrierungsnummer fortgeführt werden kann, können die Garantiebescheinigungen auf die neue Firmierung umgeschrieben werden. 

Kollektive Garantie

Was braucht eine Garantie? Wer ist nach ElektroG registrierungspflichtig?

Jeder Hersteller ist nach § 6 Abs. 3 ElektroG verpflichtet, jährlich eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung seiner Elektro- und Elektronikgeräte nachzuweisen, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht werden und in privaten Haushalten genutzt werden können. 

Als Hersteller gelten dabei auch Händler oder Importeure, die die Geräte als Erste in den Geltungsbereich des Gesetzes bringen (sogenannte „Quasihersteller“). 

Der Garantienachweis bezieht sich erstmalig auf die Mengen, die ab dem 24. November 2005 in Verkehr gebracht werden. 

Ohne entsprechende Garantie dürfen Hersteller seit diesem Stichtag somit nicht mehr am Markt teilnehmen. 
Weiterführende Informationen zur Garantiepflicht finden Sie auf unserer Homepage im Bereich ElektroG / WEEE sowie der Webseite der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear).

Wie berechne ich den Garantie betrag? In welche Geräteart gehört mein Gerät? Wie bestimme ich meine Planmenge?

Die Höhe des Garantiebetrages für die von Ihnen in Verkehr zu bringenden Geräte errechnet sich nach der Formel:

  • Garantiebetrag [€] = Registrierungsgrundmenge [t] x voraussichtliche Rücklaufquote x voraussichtliche Entsorgungskosten [€/t] 

Die Werte für die voraussichtliche Rücklaufquote und die voraussichtlichen Entsorgungskosten unterscheiden sich je nach Geräteart. Daher ist es erforderlich, dass Sie die von Ihnen in Verkehr zu bringenden Geräte vorab den richtigen Gerätearten zuordnen. Anhaltspunkte dafür liefert die Übersicht auf der Homepage der stiftung ear. Die stiftung ear stellt außerdem weitere Informationen auf Ihrer Homepage unter Fragen und Antworten zur Verfügung.

Zur Ermittlung der Registrierungsgrundmenge benötigen Sie das Nettogewicht der in Verkehr gebrachten Geräte. Ebenso wie die Formel zur Berechnung des Garantiebetrages, sind die Werte für die voraussichtliche Rücklaufquote und die voraussichtlichen Entsorgungskosten durch die stiftung ear im Rahmen der Regelsetzung (Daten zur Ermittlung der Garantiehöhe) verbindlich festgelegt worden.

Auch die durchschnittliche Nutzungsdauer der Geräte einer Geräteart ist vorgegeben. Diese wirkt sich darauf aus, wie lange eine Garantiebescheinigung für in Verkehr gebrachte Mengen vorgehalten werden muss. Bei der Teilnahme am GSA zahlen Sie die geringen Beiträge zur Risikoabsicherung nicht im Voraus für die gesamte durchschnittliche Nutzungsdauer, sondern jährlich für die Mengen, die sich noch im Verkehr befinden. So ergeben sich positive Zinseffekte im Gegensatz zur Vorausfinanzierung.

Wird für jede Geräteart eine Garantie benötigt?

Ja. Das Garantiesystem Altgeräte bzw. der weee full-service deckt hierzu den benötigten Garantiebetrag für alle Gerätearten der folgenden Produktkategorien ab:

  • Wärmeüberträger
  • Bildschirmgeräte 
  • Gasentladungslampen
  • Lampen, außer Gasentladungslampen
  • Großgeräte
  • Große Photovoltaikmodule
  • Kleingeräte
  • Kleine Photovoltaikmodule
  • Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik

Sie haben also nur einen Ansprechpartner für alle Fragen zur Garantie, unabhängig davon, welche und wie viele verschiedene Gerätearten Sie in Verkehr bringen.

Wie funktioniert das Garantiesystem Altgeräte? Welche Vorteile bietet es und welche Kosten entstehen dadurch?

Das Garantiesystem Altgeräte ist ein durch die stiftung elektro-altgeräte register akzeptiertes Verfahren gemäß § 7 Abs. 4 ElektroG zur insolvenzsicheren Erfüllung der Garantieverpflichtung. Die Bitkom Servicegesellschaft ist die Verwalterin des GSA und somit Ansprechpartner zum Thema Garantiestellung. Im Garantiefall fungiert sie als Treuhänderin gegenüber der stiftung ear. Finanzpartner für die externe Risikoabsicherung ist die Zurich Insurance plc, Niederlassung für Deutschland. Jeder Hersteller zahlt anteilig eine geringe Prämie für die kollektive Finanzierung einer Kautionsversicherung. Der Garantiebetrag selbst ist nicht zu zahlen. Der Liquiditätsabfluss wird damit deutlich reduziert, ohne die Kreditlinie zu belasten. Gerne senden wir Ihnen auch unverbindlich ein individuelles Angebot zu.

Wer kann sich am Garantiesystem Altgeräte beteiligen?

Das Garantiesystem Altgeräte steht in- und ausländischen Interessenten aller Branchen offen und ist für alle Gerätearten (Photovoltaikmodule nur für Mengen bis zu fünf Tonnen / Jahr) verfügbar. Eine Teilnahme ist unabhängig von einer Mitgliedschaft im Bitkom e.V.

Wie kann ich zum Garantiesystem Altgeräte wechseln? Ist die Absicherung zurückliegender Garantiegültigkeitszeiträume möglich?

Ein Wechsel zum Garantiesystem Altgeräte ist jederzeit unkompliziert möglich. Wir sichern auch zurückliegende Zeiträume für Sie ab. Sobald die Garantien im ear-System freigegeben worden sind, können Treuhandverträge und gesperrte Bankkonten aufgelöst werden. Sofern Sie auch den Meldeservice bei uns buchen, nehmen wir den Austausch der Garantien im ear-System für Sie vor. Wir beraten Sie gern zu Ihren Einsparungsmöglichkeiten durch einen Wechsel!

Wie beantrage ich die Garantie?

Bitte schicken Sie uns die ausgefüllte Angebotsanfrage zu oder nutzen einfach unseren Kostenrechner.

Müssen die Garantieunterlagen an die Stiftung ear weitergeleitet werden?

Nein. Wir leiten die Garantieunterlagen für Sie verschlüsselt an die stiftung ear weiter, damit diese mit Ihren Systemeingaben abgeglichen werden können. 

Was passiert im Garantiefall?

Das Garantiesystem Altgeräte ist auch bei Eintritt des Garantiefalls ein sicherer Partner für Sie, denn wir übernehmen als Treuhänder die gesamte Abwicklung des Garantiefalls: Von der Prüfung, ob die Ansprüche berechtigt sind, bis zur Sicherstellung der Altgeräte-Entsorgung.