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EU: Service für Elektrogeräte

Rechtlicher Hintergrund: Die europäische WEEE-Richtlinie (2012/19/EU)

Die WEEE-Richtlinie (2012/19/EU, ehemals 2002/96/EG) ist im 13. August 2012 in Europa in Kraft getreten und verpflichtete die EU-Länder, die europäische Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Mit der Neufassung 2012 wurde die vorherige EU-Richtlinie 2002/96/EG aufgehoben. Ziel der WEEE-Richtlinie ist es, Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräten zu vermeiden bzw. durch Wiederverwendung und Recycling zu reduzieren. Daher soll als übergeordnetes Ziel die Rücknahmequote von Elektroaltgeräten zum Schutz der Umwelt erhöht werden. Das Gesetz nimmt Hersteller, Vertreiber oder Importeure von Elektrogeräten in die Pflicht, sich an den Entsorgungskosten zu beteiligen (Produktverantwortung bzw. Rücknahme- und Entsorgungsverantwortung). Für diesen Zweck wurden in jedem Land nationale Register gegründet. Vor Verkaufsbeginn sind Hersteller dazu verpflichtet sich dort zu registrieren und eine WEEE-Nummer zu beantragen. Außerdem müssen sie häufig einem anerkannten Compliance System beitreten. Da die Länder die WEEE-Richtlinie unterschiedlich umgesetzt haben, ist der Registrierungsprozess nicht einheitlich und Unternehmen müssen viele Besonderheiten beachten.